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Glücksspiel in Deutschland

Wie in vielen anderen (wenn nicht allen) europäischen Staaten auch hat das Glücksspiel in Deutschland eine lange Geschichte hinter sich. Seit 200 bis 300 Jahren faszinieren vor allem die vielfältigen Kartenspiele das deutsche Volk und erfreuen sich immer noch großer Beliebtheit. Doch vor langer Zeit kamen die ersten Verbote auf, die die Spieler vor großen Verlusten und Ausbeutung schützten. Zuerst etabliert in Frankreich profitierten die deutschen Unternehmen und Spielhäuser zunächst davon. Doch auch hier gibt es mittlerweile Regularitäten, die den Zeitvertreib einschränken.

Eine wichtige Grundlage des Gesetztes zum Glücksspiel ist das Alter der Spieler. Auf keinen Fall dürfen minderjährige in Spielhallen oder Casinos überhaupt anwesend sein, geschweige denn selber spielen. Nur beispielsweise auf Schützenfesten oder bei Kirmes, wo sowohl Verlustmenge als auch Gewinnmenge eher niedrig sind, dürfen auch Kinder und Jugendliche am Glücksspiel teilnehmen.

Damit stellt sich die Frage: Was ist mit einem Automaten an einer Autobahnraststätte oder in verschiedenen Läden? Die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ist dann natürlich erlaubt, aber nicht die Nutzung dieser Spielautomaten. Wichtig ist dabei das Kriterium: Wird der Ort nicht hauptsächlich für das Betreiben von Glücksspiel genutzt, ist die Anwesenheit minderjähriger Personen erlaubt.

Dabei gibt es viele Auflagen. Wer einen Automaten in seiner Raststätte aufstellen möchte, muss Nachweise über Gegenmaßnahmen gegen negative Auswirkungen des Glücksspiels haben. Dies kann zum Beispiel über eine soziale Organisation erfolgen, die vorbeugende und im Schadensfall anderweitige Maßnahmen trifft.

Wird jedoch trotzdem ein Automat aufgestellt, ohne diesen registriert zu haben oder ohne alle Regeln zu erfüllen, gibt es natürlich auch Strafen. Beispielsweise in einem Verein, wo regelmäßig Poker gespielt wird, ist dies schon notwendig. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 2 Jahre Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Entschieden wird hier jedoch im Einzelfall. Abhängig ist der richterliche Befund natürlich auch von dem Grad und der Schwere der Schäden, die durch das unerlaubte Veranstalten von Glücksspiel verursacht wurden.

Im Staatsvertrag werden die Gesetze zum Glücksspiel für alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein festgehalten. Dabei werden zunächst alle Varianten des Glücksspiels, durch die man (viel) Geld verdienen kann, über die Definition abgedeckt. Somit sollen jegliche Spielformen einbezogen werden, um mögliche Umgehungen des Gesetzes zu minieren und lindernde juristische Erklärungsversuche zu entkräften.

Der Staat beziehungsweise die Länder erhalten durch diesen Vertrag das Recht zur völligen Kontrolle des Glücksspiels. Dieses Monopol ist auch notwendig, um beispielsweise illegales Glücksspiel oder Steuerhinterziehungen zu vermeiden. Auch die Vermeidung von Sucht ist hier ein äußerst wichtiger Faktor, um die Einwohner des Landes vor langfristigen Schäden sowie Armuts- und Schuldenfallen zu schützen.

Um dies durchzusetzen wird beispielsweise die Glücksspielwerbung eingeschränkt: Es wird eindeutig auf legale Spielformen hingewiesen, es gibt keinen deutlichen Appell mehr: Die Länder versuchen damit die Attraktivität des Glücksspiels im Allgemeinen zu senken.

Auch wenn es in bestimmten Situationen wie bei Online-Casinos schwer wird, Grenzen zu ziehen, versucht der Staat, beispielsweise durch die Nicht-Anerkennung ausländischer Lizenzen, Gefahren einzudämmen. Somit ist der Staatsvertrag zum Glücksspiel ein wichtiger Punkt zur Vermeidung von Gefahren wie Sucht sowie anderer langfristiger Schäden in dieser Wirtschaftsbranche, ohne direkte Verbote und Einschränkungen auszusprechen.