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Urheberrecht – Was ist das?

Ein komponierter Elektro Song, eine kreierte Vase, ein kreativer Slogan und ein erstellter Videoclip – alle diese Dinge fallen unter das Urheberrecht und werden so geschützt. Der Urheber des geschaffenen Werkes besitzt das geistige Eigentum. Doch was genau ist das Urheberrecht und wie funktioniert es?

Was ist Urheberrecht?

Das Urheberrecht befasst sich mit der juristischen Beziehung zwischen einem Urheber und seinem geschaffenen Werk. Die Rechte des Werkes sollen geschützt werden und dem Schöpfer werden bestimmte Rechte zugewiesen. Das Urheberrecht wird durch drei verschiedene Gesetze geregelt: das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) und das Verlagsgesetz (VerlG). Die gesammelten Rechtsnormen beinhalten sämtliche gesetzliche Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums. Gleichzeitig soll dabei eine angemessene Vergütung gewährleistet werden. Das geistige Eigentum wird gegen unbefugte Auswertung und Entstellung geschützt. Der Urheber besitzt verschiedene Schutz- und Persönlichkeitsrechte. Das Urheberrecht regelt demnach die Rahmenbedingungen für die Beziehung zwischen den Inhabern der Rechte (Urheber, Schöpfer, Produzent) und den Nutzern.

Definitionen

Der Urheber eines Werkes wird als Schöpfer bezeichnet. Dabei kann es sich um einen Künstler, Tänzer, Erfinder, Maler, Programmierer, Regisseur, etc. handeln. Der Urheber hat nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern auch Verwertungsrechte an seinem geistigen Eigentum. Es muss sich dabei aber um eine natürliche Person handeln. Kein Tier oder Computer kann geistiges Eigentum vorweisen. Das Urheberrecht schützt keine Ideen, sondern lediglich ein Werk, welches mit den Sinnen wahrgenommen werden kann. Beispielsweise muss eine komponierte Melodie auf einem Notenblatt oder Tonträger dargeboten werden. Bei einem geistigen Eigentum handelt es sich um Entwürfe, Erfindungen und Werke. Diese werden nicht nur im Urheberrecht geschützt, sondern sowohl im Patentrecht als auch im Markenrecht.

Was wird geschützt?

 Ein geschaffenes Werk fällt unter den Schutz des Urheberrechts solange es die Voraussetzungen erfüllt und als persönliche geistige Schöpfung zählt. Die größten Bereiche des geistigen Eigentums sind die Literatur, Kunst, Wissenschaft, Musik und Film. Dazu gehören unter anderem Baupläne, Computerprogramme, wissenschaftliche Artikel, Gedichte, Gemälde, Fotografien, Filme, Kunstwerke, Musik, technische Zeichnungen, Tanzkunst, Skizzen, Sammelwerke, Datenbankenwerken, Übersetzungen, und vieles mehr.

Dauer des Schutzes

Der Schutz des Urheberrechtes beträgt in Deutschland in der Regel die gesamte Lebenszeit des Urhebers plus 70 Jahre. Die sogenannte post mortem auctoris Regelung bestimmt, dass das geistige Eigentum bis 70 Jahre nach dem 31. Dezember des Todesjahres urheberrechtlich geschützt ist. Das Urheberrecht kann zwar nicht übertragen werden, aber durch ein Testament vererbt werden. So können die Erben eines Urhebers das geistige Eigentum bis 70 Jahre nach dem Tod fortführen.

Gemeinfreie Werke

Die sogenannten „gemeinfreien“ Werke sind schöpferische Werke, die nicht mehr durch den Schutz des Urheberrechtes geschützt sind, da die Schutzfrist abgelaufen ist oder das Werk nicht urheberrechtlich geschützt war. Jeder Schöpfer und Autor kann durch die Persönlichkeitsrechte frei entscheiden ob sein Werk der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Er kann die auf seine Urheberrechte verzichten und sein Werk als öffentliches Eigentum erklären.

Oft werden auch amtliche Werke für gemeinfrei erklärt. Diese Werke unterliegen dann ab dem Zeitpunkt der Entstehung nicht dem Schutz des Urheberrechtes. Gesetze, öffentliche Bekanntmachungen, Erlasse und Verordnungen sowie amtliche Entscheidungen gehören zu solchen amtlichen und gemeinfreien Werken.