Euro Copyrights

Urheberrechtsverletzung – was soll ich tun?

Wie die meisten von uns wissen, wird in Deutschland sehr streng mit dem Urheberrecht umgegangen. Doch nicht nur hier, sondern in allen europäischen Ländern gibt es dazu mittlerweile strenge Regeln und Vorgaben. Auch Vereinheitlichungen und grenzübergreifende Abkommen, wie die Berner Übereinkunft, haben kontinental noch mehr Schutz der Werke ermöglicht. Nun ist es nicht immer sofort möglich, die Verletzung eines Urheberrechts zu erkennen. Wird das Urheberrecht einer Person verletzt, ist diese oft darüber empört und möchte schnell eine Strafe gegen die andere Person verlangen. Dabei ist es bei Liedern, bei Fotos oder vor allem bei Melodien schwierig bis unmöglich, sämtliche Quellen durchzugehen, um eventuell ein anderes Werk zu finden, dass denselben Melodieverlauf enthält und diesen als originelles Werk sozusagen patentiert hat.

Somit kann es jedem von uns schnell passieren, dass eine derartige Verletzung vorliegt. Wir wollen heute jedoch darüber sprechen, wie man sein verletztes Recht wieder in Ordnung bringen kann und welche legalen oder juristischen Methoden es gibt.

Zunächst einmal: Es ist oft leichter, Dinge persönlich zu klären. Oft ist die andere Person über das Urheberrecht nicht genügend aufgeklärt oder wusste nichts von einem anderen Werk. Das Copyright-Zeichen kann jeder von uns schnell übersehen, wenn es sonst auf jedem Foto zu finden ist. Daher ist der direkte und persönliche Weg oft wesentlich angenehmer. In vielen Fällen wird die Sache dadurch in Ordnung gebracht und das Eigentumsrecht verteidigt. Zudem ist eine absichtliche Verletzung des Urheberrechts extrem unwahrscheinlich: Wer sich damit auskennt, weiß auch von den hohen Strafen, die beispielsweise auf Plagiate angesetzt werden. Bewusst das Risiko einer Bestrafung einzugehen, würden die wenigsten Menschen tun.

Natürlich können sich auch andere Situationen ergeben: Zeigt sich das Gegenüber wenig kooperativ oder ist durch die Verletzung ein hoher finanzieller Schaden entstanden (beispielsweise bei einem erfolgreichen Musik-Cover, dass aber kein Eigenwerk ist), ist eine zivilrechtliche Maßnahme der richtige Weg. Auch diese kann außergerichtlich stattfinden: Durch ein Schreiben kann man seine Ansprüche geltend machen. Beispielsweise kann man fordern, dass sich in Zukunft nicht weitere Verletzungen des eigenen Urheberrechts ereignen sollen, dass ein Cover oder ein Plagiat entfernt werden soll und dass die entstandenen Kosten von dem Täter getragen werden (einschließlich Anwaltskosten). Dadurch kann man bei höheren Verlustsummen veranlassen, dass diese beglichen werden und alle veränderten Formen des eigenen Werkes aus dem Verkehr gezogen zu werden, um danach nicht weiterhin Geld zu generieren oder dem Urheber anderweitig zu schaden.

Wenn auch ein Abmahnbrief nicht hilft, ist über einen Antrag eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Die zivilrechtliche Klage wird dann von der strafrechtlichen Klage abgelöst. Dies ist aber eher bei höheren Schadenssummen der Verfall, beispielsweise bei der unerlaubten Verbreitung eines Werkes. Durch diese Maßnahme kann der Täter zu maximal 3 Jahren Haftstrafe verurteilt werden, oder zu hohen Geldstrafen. Hat er das Werk des Urhebers ohne Einwilligung auch noch für die Generierung von Kapital genutzt, kann es wesentlich höhere Strafmaße geben.

Es ist also wichtig, in jeder Situation individuell die beste Gegenmaßnahme abzuwägen. Nicht immer ist eine Klage direkt der optimale Weg, um Konflikte zu lösen. Der Staat sieht aber genug legale Maßnahmen zur Richtigstellung des eigenen Rechts vor und führt diese mit großer Konsequenz durch.